Trupp beim gegenseitigen anschließen des AtemschutzesWie schon aus dem Wortlaut Atemschutz erkennbar, bedeutet es den Schutz der Atemorgane.
Bei allen Bränden entstehen giftige Gase, Dämpfe und Stäub, die für Menschen lebens- gefährlich werden können. Nicht nur bei Bränden sondern auch bei Unfällen mit Gefahrgut können Substanzen freigesetzt werden, die die Gesundheit der Einsatzkräfte gefährden. Um bei Gefahrgutunfällen nicht nur die Atmung sondern auch den Körper zu schützen, wird dort oftmals zusätzlich zu den Atemschutzgeräten ein so genannter Chemikalienschutzanzug getragen.
Heutzutage gehört Atemschutz zu einem absoluten Muss bei jeder Feuerwehr! Um aber bei Übungen und Einsätzen ein Atemschutzgerät zutragen, ist eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (AGT) notwendig.

Die Ausbildung wird durch eigene Kreis- ausbilder in Weilerswist durchgeführt. Sie umfasst zirka 20 theoretische und 28 praktische Unterrichtsstunden, die mit einem schriftlichen Leistungsnachweis und mit einer praktischen Übung unter einsatzmäßigen Bedingungen auf der Atemschutzübungsstrecke des Kreises Euskirchen in Schleiden abgeschlossen wird.
 
Zum Tragen von Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G26 nötig. Alle Atemschutzgeräteträger bis 50 Jahren gehen alle drei Jahre arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G26. Atemschutzgeräteträger über 50 Jahren müßen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr wiederholen. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Vorgehen eines Atemschutztrupp bei einer Übung

Zusätzlich zu dieser Untersuchung muss der Atemschutzgeräteträger jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Diese besteht aus einem Durchgang durch die Atemschutzübungsstrecke und Übungen mit mehreren Arbeitsgeräten. Bei der Belastungsübung müssen alle Tests unter der kompletten persönlichen Schutzausrüstung und unter umluftunabhängigem Atemschutz durchgeführt werden.

Zudem sollte pro Jahr eine Einsatzübung in der Praxis erbracht werden. Diese kann ein realer Einsatz oder eine dementsprechende Übung sein. Wird eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutz- geräteträger seine Einsatzfähigkeit. Da der Einsatz als Atemschutzgeräteträger eine enorme körperliche Belastung darstellt, müssen sich alle Atemschutzgeräteträger fit halten.