eiko_list_icon HT, Person hinter Türe

Techn. Rettung > Person in Notlage
Technische Hilfeleistung
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Einsatzort Details

Bonner Straße, Weilerswist
Datum 04.03.2020
Alarmierungszeit 18:43 Uhr
Alarmierungsart FME
Einsatzleiter GBI Pönsgen
eingesetzte Kräfte

Löschgruppe Weilerswist
  • HLF 20
  • DLK 18
Polizei
    Rettungsdienst Kreis Euskirchen
      Fahrzeugaufgebot   HLF 20  DLK 18

      Einsatzbericht

      HT, Person hinter Türe

      Am Mittwoch Abend wurden wir zu einer Notfalltüröffnung auf die Bonner Straße gerufen.

      Unter einer Notfalltüröffnung versteht man das gewaltsame Eindringen in einen verschlossenen Raum auf Grund einer Notsituation. Eine Notfallsituation kann einerseits durch Personen in Notlagen erforderlich, aber auch durch andere Umstände wie z.B. ein Brand gerechtfertigt sein.

      Meistens sind diese Notfalltüröffnungen nach Unfällen, akuten Erkrankungen oder Suizidversuchen erforderlich und werden von Polizei, Rettungsdienst oder Angehörigen angefordert. Bevor die Tür durch die Feuerwehr geöffnet werden darf, müssen Indizien für einen Unglücksfall vorliegen. Diese können z. B. ein überquellender Briefkasten, ein generell schlechter Allgemeinzustand oder, als sicheres Indiz, Hilferufe aus der Wohnung sein.

      Eine Notfalltüröffnung liegt auch dann vor, wenn andere Schadenslagen vorliegen: Dies kann ein entstehender Brand sein, aber auch ein technisches Schäden , die das Eingreifen der Feuerwehr erforderlich machen, um größeren Schaden abzuwenden.

      Unter Umständen kann ein simples „Eintreten“ der Tür bereits erfolgreich sein.  Wesentlich effektiver sind Hilfsmittel wie das Ziehfix.

      Manchmal ist der Zugang über einen zweiten Rettungsweg (beispielsweise Fenster oder Balkon) einfacher. Außerdem verursacht man damit eventuell weniger Sach- und auch Personenschäden.